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Arbeitsschutz

Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe, Arbeitsmittel & Tätigkeiten

Wir erstellen verständliche Betriebsanweisungen, die Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und Verhalten im Normalbetrieb sowie im Störungsfall klar zusammenfassen.

Mitarbeiter bei der dokumentierten Prüfung einer betrieblichen Checkliste
Leistungsumfang

Verständlich statt überladen

Wir strukturieren Betriebsanweisungen so, dass wesentliche Gefahren, Schutzmaßnahmen, Verhalten bei Störungen, Erste Hilfe und Entsorgung schnell erfassbar sind.

Die Inhalte werden an verwendete Stoffe, Arbeitsmittel und konkrete betriebliche Abläufe angepasst.

Unser Grundsatz: Inhalte und Maßnahmen werden auf die tatsächliche Tätigkeit und Organisation abgestimmt – nicht pauschal aus Standardvorlagen übernommen.

Typische Inhalte

  • Gefahrstoffbezogene Betriebsanweisungen
  • Maschinen- und Arbeitsmittelbezogene Betriebsanweisungen
  • Tätigkeitsbezogene Anweisungen
  • PSA-bezogene Anweisungen
  • Überarbeitung vorhandener Vorlagen
  • Einheitliche Dokumentenstruktur

Vorgehen

01

Relevante Informationen zusammentragen

02

Gefahren und Schutzmaßnahmen ableiten

03

Betriebsanweisung erstellen

04

Mit Unterweisung und Dokumentenlenkung verbinden

Häufige Fragen

Fragen zur Leistung

Ersetzt eine Betriebsanweisung die Gefährdungsbeurteilung?

Nein. Die Betriebsanweisung baut auf den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung auf und übersetzt wesentliche Gefahren und Schutzmaßnahmen in verständliche Regeln für die Beschäftigten.

Für welche Themen können Betriebsanweisungen erforderlich sein?

Je nach Rechtsbereich und Gefährdung können Betriebsanweisungen unter anderem für Gefahrstoffe, Arbeitsmittel, Maschinen oder bestimmte Tätigkeiten erforderlich beziehungsweise zweckmäßig sein.

Müssen Betriebsanweisungen aktualisiert werden?

Ja, wenn sich relevante Gefährdungen, Stoffe, Arbeitsmittel, Verfahren oder Schutzmaßnahmen ändern, sollte auch die zugehörige Betriebsanweisung überprüft und angepasst werden.

Kontakt

Betriebsanweisungen anfragen

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