Beim Anschlagen von Lasten entscheidet nicht nur die Tragfähigkeit eines Anschlagmittels über die Sicherheit. Gewicht, Schwerpunkt, Anschlagart, Neigungswinkel, Zustand der Mittel und die Verständigung zwischen den Beteiligten müssen zusammenpassen.
- Gewicht, Schwerpunkt und Anschlagart müssen vor dem Heben bekannt beziehungsweise beurteilt sein.
- Anschlagmittel müssen geeignet, ausreichend tragfähig und in ordnungsgemäßem Zustand sein.
- Kommunikation und das Freihalten des Gefahrenbereichs sind Teil des sicheren Hebevorgangs.
Vor dem Anschlagen: Last verstehen
Ein sicherer Hebevorgang beginnt mit der Ermittlung von Gewicht und Schwerpunkt. Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel müssen für Last, Anschlagart und Umgebungsbedingungen geeignet sein. Besonders bei mehreren Strängen verändert der Neigungswinkel die Beanspruchung und damit die zulässige Belastung.
Sichtprüfung und Auswahl sind keine Formalität
Vor der Verwendung ist auf augenfällige Mängel und die grundsätzliche Funktionsfähigkeit zu achten. Beschädigte oder ablegereife Anschlagmittel dürfen nicht weiterverwendet werden. Ebenso wichtig ist der Schutz der Anschlagmittel vor scharfen Kanten und anderen schädigenden Einflüssen.
Gefahrenbereich und Kommunikation
Das fachgerechte Anschlagen endet nicht am Kranhaken. Beteiligte müssen sich eindeutig verständigen, der Gefahrenbereich ist zu verlassen und die Last muss so aufgenommen, bewegt und abgesetzt werden, dass Beschäftigte nicht durch Pendeln, Kippen, Herabfallen oder unkontrollierte Bewegungen gefährdet werden.
Die DGUV Regel 109-017 enthält zudem Hinweise und Beispiele für Umfang und Dauer der Qualifizierung von Personen, die mit dem Anschlagen beauftragt werden.
Häufige Fragen
Warum ist der Neigungswinkel wichtig?
Mit zunehmendem Neigungswinkel können die Kräfte in den Anschlagsträngen steigen. Tragfähigkeit und zulässige Anschlagart müssen deshalb passend zur konkreten Last gewählt werden.
Darf man unter einer schwebenden Last stehen?
Gefahrenbereiche unter und im Bewegungsbereich von Lasten sind grundsätzlich zu vermeiden beziehungsweise wirksam zu sichern. Arbeitsabläufe müssen so organisiert werden, dass Beschäftigte nicht durch herabfallende oder pendelnde Lasten gefährdet werden.
Wer darf Lasten anschlagen?
Der Arbeitgeber muss geeignete und für die Aufgabe qualifizierte Personen einsetzen. Umfang und Inhalt der Qualifizierung müssen zur Tätigkeit und den eingesetzten Anschlagmitteln passen.
Quellen und weiterführende Hinweise
Stand der fachlichen Einordnung: August 2026. Der Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Einzelfallprüfung.
