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Arbeitsschutz

Arbeitsmedizinische Betreuung für Unternehmen

Wir unterstützen bei der strukturierten Einbindung arbeitsmedizinischer Expertise in die betriebliche Arbeitsschutzorganisation und bei der Abstimmung der erforderlichen Betreuung.

Ärztliche Beratung im Rahmen einer medizinischen Sprechstunde
Leistungsumfang

Arbeitsmedizin sinnvoll in die Organisation einbinden

Arbeitsmedizinische Betreuung sollte zu Tätigkeiten, Gefährdungen und der betrieblichen Organisation passen. Entscheidend sind klare Zuständigkeiten, eine sinnvolle Zusammenarbeit mit dem Arbeitsschutz und eine nachvollziehbare Umsetzung.

Soweit ärztliche Leistungen erforderlich sind, werden diese ausschließlich durch entsprechend qualifizierte Betriebsärztinnen, Betriebsärzte oder geeignete arbeitsmedizinische Kooperationspartner erbracht.

Typische Inhalte

  • Beratung zur Organisation der arbeitsmedizinischen Betreuung
  • Abstimmung mit Gefährdungsbeurteilungen und Arbeitsschutzorganisation
  • Unterstützung bei Vorsorge- und Präventionsthemen
  • Koordination geeigneter arbeitsmedizinischer Ansprechpartner
  • Einbindung in ASA- und betriebliche Abstimmungsprozesse
  • Nachvollziehbare Dokumentation der organisatorischen Umsetzung
Wichtig: Der konkrete Leistungsumfang wird immer an Tätigkeit, Organisation, Einsatzbedingungen und die jeweils einschlägigen Anforderungen angepasst.
Häufige Fragen

Fragen zur Leistung

Was ist der Unterschied zwischen Betreuung und arbeitsmedizinischer Vorsorge?

Die betriebsärztliche Betreuung umfasst die Beratung des Unternehmens im Arbeitsschutz. Arbeitsmedizinische Vorsorge ist ein eigener, tätigkeitsbezogener Baustein nach den dafür geltenden Vorschriften. Welche Vorsorge erforderlich oder anzubieten ist, muss aus der Gefährdungsbeurteilung abgeleitet werden.

Wie wird der Bedarf ermittelt?

Ausgangspunkt sind Tätigkeiten, Gefährdungen, Beschäftigtenstruktur und die einschlägigen Vorgaben. Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung sollten dabei organisatorisch aufeinander abgestimmt sein.

Kann die Betreuung mit der Arbeitsschutzorganisation verzahnt werden?

Ja. Eine abgestimmte Zusammenarbeit von Arbeitgeber, Führungskräften, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt vermeidet parallele Strukturen und verbessert die Maßnahmenverfolgung.

Kontakt

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