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Arbeitsschutz

Sicherheitstechnische Betreuung für Unternehmen

Wir unterstützen Arbeitgeber und Führungskräfte beim Aufbau, bei der Pflege und bei der Weiterentwicklung der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation.

Fachkundige Sicherheitsinspektion mit Checkliste im industriellen Umfeld
Leistungsumfang

Arbeitsschutz als laufender Prozess

Arbeitsschutz ist keine einmalige Dokumentationsaufgabe. Entscheidend ist, dass Zuständigkeiten, Beurteilungen, Maßnahmen und Nachweise im Betrieb zusammenpassen und regelmäßig weiterentwickelt werden.

Die konkrete Ausgestaltung der Betreuung wird auf Unternehmensgröße, Tätigkeiten, Gefährdungen und vorhandene Strukturen abgestimmt.

Unser Grundsatz: Inhalte und Maßnahmen werden auf die tatsächliche Tätigkeit und Organisation abgestimmt – nicht pauschal aus Standardvorlagen übernommen.

Typische Inhalte

  • Betriebliche Arbeitsschutzorganisation
  • Begehungen und Maßnahmenverfolgung
  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Beratung von Arbeitgeber und Führungskräften
  • ASA-Unterstützung
  • Unfallanalyse und Präventionsmaßnahmen
  • Unterweisungen und Dokumentation

Vorgehen

01

Bedarf und vorhandene Organisation aufnehmen

02

Prioritäten und Handlungsfelder festlegen

03

Dokumentation und Maßnahmen strukturieren

04

Regelmäßige Abstimmung und Weiterentwicklung

Häufige Fragen

Fragen zur Leistung

Kann die sicherheitstechnische Betreuung extern erfolgen?

Unternehmen können die sicherheitstechnische Betreuung grundsätzlich auch durch externe Fachkräfte organisieren. Welche Betreuungsform und welcher Umfang erforderlich sind, richtet sich nach dem konkreten Betrieb und dem zuständigen Unfallversicherungsträger.

Welche Themen gehören typischerweise zur Betreuung?

Typische Bausteine sind Beratung der Verantwortlichen, Begehungen, Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen, Maßnahmenverfolgung, ASA-Unterstützung sowie die Auswertung von Unfällen und Präventionsmaßnahmen.

Wie wird der Betreuungsumfang festgelegt?

Der Umfang ergibt sich nicht aus einer pauschalen Zahl. Betriebsart, Beschäftigtenzahl, Gefährdungen, Organisation und die jeweils geltende DGUV Vorschrift 2 sind zu berücksichtigen.

Kontakt

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